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FSK-Petition: Deshalb stoßen die geplanten Änderungen beim Jugendmedienschutz auf Widerstand

Da die Rundfunkkommission der Länder zum Ende des Jahres den Jugendmedienschutz verändern will, hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, kurz FSK, mit einem weiteren Bündnis aus Jugendschutzorganisationen eine Petition dagegen gestartet. Doch was hat es mit dieser Veränderung auf sich und warum stößt diese auf immer mehr Widerstand?


Der Jugendschutz-Staatsvertrag soll novelliert werden, also geändert werden. Jedenfalls schlug dies die Rundfunkkommission der Länder vor, die die Altersfreigabe von Filmen und Serien verändern würde, da so in Zukunft Streaming-Anbieter und TV-Sender abseits der FSK selbst entscheiden könnten, ab welchem Alter ihre Inhalte angesehen werden dürfen. Die Befürchtung der Kritiker ist nun, dass so gezielt jüngere Zielgruppen erreicht würden, um insgesamt mehr Sichtungszahlen generieren zu können.


Bisher brauchten filmische Inhalte in der online oder Rundfunk-Auswertung eine FSK-Altersfreigabe, doch dies könnte sich bald ändern. Unter dem Motto „Ein Film, eine Altersfreigabe – Damit Jugendschutz verlässlich bleibt!“ wurde nun eine Petition dagegen gestartet, denn so würde letztlich dem Verbraucher die verlässliche Orientierung bei der Altersfreigabe genommen, wie Helmut Poßmann, der Geschäftsführer der Filmwirtschaft und der FSK, in einer Pressemitteilung erläuterte.


Im Zuge der vorgeschlagenen JMStV-Änderungen meldeten sich viele Kinobetreiber zu Wort und warnten vor einer Wettbewerbsverzerrung, wenn sich Lichtspielhäuser weiter an die strikten FSK-Altersfreigaben halten müssen, aber derselbe Film im Streaming-Angebot auch einer jüngeren Zielgruppe bereits zugänglich gemacht würde. Dies würde der Attraktivität eines Kinobesuches schaden, da man diesen oder ähnliche Filme auch bequem zuhause streamen könnte.


Deshalb unterstützen viele Kinos und unter anderem HDF Kino e.V., die zentrale Interessensgemeinschaft der Kinobetreiber in Deutschland, die Petition. Doch es gibt auch Stimmen, die die Gesetzesänderung befürworten, aber eine gleichberechtigte Behandlung für das Kino einfordern...


Auch diverse Medienpädagogen meldeten sich zu Wort und befürworteten größtenteils eine allgemeine verlässliche Altersfreigabe und sollte neben der FSK eine weitere Prüfung stattfinden, dürfe diese nicht „hausintern“ bei den Streaming-Anbietern liegen. Stattdessen gibt es den Vorschlag eines weiteren unabhängigen Gremium, wie beispielsweise der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen, kurz FSF. Dennoch wurde auch Unmut gegenüber der FSF wie der FSK geäußert, doch im allgemeinen sollte es die allgemeine Altersfreigabe geben, auch wenn sich einige eine Überarbeitung der Prüfungskriterien wünschen würden.

In Onlineforen merkten einige User zu der Thematik an, dass in der heutigen digitalisierten Zeit ein besonders wichtiger Blick auf das Kindeswohl wichtig ist und die angestrebte Veränderung würde mehr Unübersichtlichkeit schaffen, die der Orientierung der Eltern schaden könnte. Gerade, da es für Kinder und Heranwachsende nie einfacher war, Inhalte abzurufen, die für ihr Alter nicht angemessen sind und negativ für ihre Entwicklung sein könnten. Der Diskussionsentwurf der Novellierung ist zur Stellungnahme und Überarbeitung online einsehbar, bevor er Ende des Jahres verabschiedet werden soll.

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