Zu Beginn des Monats stand die deutsche Filmindustrie vor einer unerwarteten Kontroverse. Stefan Cantz, der talentierte Drehbuchautor von Til Schweigers „Manta, Manta“, einem Kultfilm der 90er Jahre, reichte Klage gegen das renommierte Filmstudio Constantin Film ein. Die Kernfrage: Hätte der zweite Teil von „Manta, Manta“ überhaupt produziert werden dürfen?
Bildnachweis: © Constantin Film Verleih / Bernd Spauke
Cantz behauptete, er sei über die Fortsetzungspläne nicht informiert worden und fühlte sich nicht ausreichend für seine Arbeit entlohnt. Dieses Ereignis beleuchtete die oft im Verborgenen stattfindenden Spannungen zwischen Drehbuchautoren und großen Filmstudios in Deutschland und rief ein breites Medienecho hervor. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass Stefan Cantz' Aussagen über seine Anerkennung als Drehbuchautor von "Manta, Manta" als Meinungsäußerung und nicht als unzulässige Tatsachenbehauptung zu betrachten sind.
Constantin Film hatte gegen Cantz geklagt, nachdem dieser in der Süddeutschen Zeitung behauptete, dass das Studio ihn nicht als Autor anerkenne. Das Gericht sah die Aussagen als Meinung an, insbesondere da Cantz' Rolle im Entstehungsprozess des Drehbuchs als Meinungsfrage angesehen wurde. Das Urteil betont, dass die Frage der Autorenschaft oft Ansichtssache ist und nicht als eindeutige Tatsache betrachtet werden kann. Constantin Film plant jedoch, gegen das Urteil vorzugehen, was bedeutet, dass der Rechtsstreit weitergehen wird. Diese Entscheidung hat potenzielle Auswirkungen auf zukünftige urheberrechtliche Auseinandersetzungen im Filmsektor. Doch bisher gibt es noch keine weiteren Informationen.
Parallel dazu schrillten bei den Serienfans die Alarmglocken, als die DC-Serie „Gotham Knights“ nach nur einer Staffel wieder abgesetzt wurde. Die Serie, die sich um die Erben von Batman in einem chaotischen Gotham drehte, konnte trotz vielversprechenden Starts und interessanten Konzepten die Zuschauerzahlen nicht halten. Interessanterweise war die Serie in Deutschland nur über Amazon Prime Video verfügbar, was die mangelnde Resonanz im deutschsprachigen Raum unterstrich.
Doch nicht alles war Negativschlagzeilen: Netflix gab grünes Licht für eine weitere Staffel der Action-Serie „Fubar“, die derweil produziert wird. Dies zeigte, dass es durchaus Formate gibt, die beim deutschen Publikum Anklang finden und sich über mehrere Staffeln behaupten können. Ein weiteres erwähnenswertes Ereignis im Juni war die deutliche Kritik der Arthouse-Verbände an der deutschen Filmförderung. Die Forderungen nach einer Reform waren laut und deutlich. Die Verbände forderten daher eine Neuausrichtung der Förderpolitik, die den kulturellen und künstlerischen Wert von Filmen stärker in den Vordergrund stellt, als das kommerzielle Potential.
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