„Black Widow“-Star Scarlett Johansson klagt gegen Disney wegen Vertragsbruches, und Disney hat inzwischen dazu Stellung bezogen. Laut der Klageschrift von Hollywoodstar Scarlett Johansson soll Disney ihr einen exklusiven Kinostart zugesprochen haben. So ist für Johansson die aktuelle zweifache Veröffentlichung ein Vertragsbruch. Da die Gage mit den Einnahmen an den Kinokassen verknüpft sei, soll „Black Widow“ für Johansson kein allzu großer finanzieller Erfolg sein. Disney hat nun dazu Stellung bezogen und dementiert die Vorwürfe von Scarlett Johansson. Der Vertrag sei Laut Disney vollständig erfüllt worden, und man werde sich deshalb gegen die Klage wehren. Außerdem war im Statement zu lesen, dass man die Klage „schade und beunruhigend“ fände, gerade weil sie die die Corona-Pandemie komplett außer Acht lasse. Weiter hieß es im Statement, dass Scarlett Johansson rund 20 Millionen Dollar Gage bekäme und die zweifache Veröffentlichung ihre Gage sogar noch erhöht hätte. Damit widersprechen sie Scarlett Johansson, die in ihrer Klageschrift meint, durch die zweifache Veröffentlichung einen Verlust zu machen.
Bildnachweis: Von Gage Skidmore from Peoria, AZ, United States of America - Kevin Feige, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=81104463
Wie nun der Journalist Matt Bellonie berichtet, sei Marvel-Chef Kevin Feige sehr wütend und beschämt zugleich über die aktuelle Situation. Denn eigentlich war Kevin Feige einer der Verteidiger des Kinos und soll deshalb sich immer für exklusive Kinostarts ausgesprochen haben. Wie Matt Bellonie berichtet, wollte Kevin Feige unbedingt seine Darsteller nicht enttäuschen und soll Disney nach der Klage von Scarlett Johansson aufgefordert haben, die Sache zu bereinigen. So zumindest berichtet Matt Bellonie.
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