top of page

Wegen fehlender Ana de Armas in „Yesterday“ verklagen zwei Männer Universal Pictures...

Als sich zwei in den USA lebende Menschen den Trailer zur Musical-Komödie „Yesterday“ ansahen, konnte sie die Vorschau begeistern, so dass sie sich entschlossen, sich den Film gegen eine Leihgebühr auf Amazon Prime Video anzusehen. Nach der Sichtung waren die beiden aber schwerst enttäuscht, da sie eine Schauspielerin, die sie noch im Trailer gesehen haben, nicht mehr im fertigen Film sahen. Die entrüsteten Männer beschlossen daraufhin, in Klage gegen das hinter dem Film „Yesterday“ stehende Filmstudio Universal Pictures zu ziehen und wollen ganze fünf Millionen US-Dollar erklagen. Doch was steckt genau hinter diesem bizarren Fall?


Bildnachweis: 1: © 2021 DANJAQ, LLC AND MGM. ALL RIGHTS RESERVED.

2: 2019 © Universal Pictures International Germany GmbH


Die beiden US-Amerikaner Conor Woulfe und Peter Michael Rosza haben so nämlich beim Ansehen des Trailers, die aus zum Beispiel „Knives Out: Mord ist Familiensache“ und „Keine Zeit zu sterben“ bekannte Schauspielerin Ana de Armas entdeckt. Beim ansehen des Films war die angedeutete Szene mit der 33-jährigen Schauspielerin jedoch nicht mehr zu finden und so war die Sache für die beiden Männer klar: Hier müsse es sich doch um irreführende Werbung handeln. Aus diesem Grund entschieden sich die beiden, eine Sammelklage gegen das Filmstudio Universal Pictures zu starten. Sammelklagen (die es in Deutschland nicht gibt) sollen helfen, um eine große Gruppe von Menschen mit der selben Klage in eine Klage, also in eine gesammelte Klage zu bekommen.

Hier der Trailer zu „Yesterday“, kannst du Ana de Armas entdecken?


An den internationalen Kinokassen war „Yesterday“ durchaus ein Erfolg und konnte 142,3 Millionen US-Dollar einspielen, und in Deutschland kamen über 700 Tausend Besucher in die Lichtspielhäuser. Aus der Sicht der beiden Männer wurden also sehr viele Menschen betrogen, weshalb sie die Sammelklage in die Wege leiteten, die eine Schadensersatzsumme von ganzen fünf Millionen US-Dollar erwirken solle. Schließlich haben sie explizit wegen der Schauspielerin den Film für 3,99 US-Dollar geliehen, und wer wisse schon, wer das noch getan habe. Doch handelt es sich hier wirklich um Betrug?


Der deutsche Trailer zu „Yesterday“ erschien am 12. Februar 2019, einige Monate vor dem anvisierten Kinostart. Und in dieser Zeit befand sich der Film auch noch in der finalen Post-Produktion, in welcher man dann entschied, die Szene mit der Schauspielerin aus dem Film zu streichen. So erklärte auch der „Yesterday“-Autor Richard Curtis inzwischen, warum es dazu kam. So soll in Testvorführungen aufgefallen sein, dass die Zuschauer die Szene und ihre Aussage nicht sehen wollten. Außerdem habe man befürchtet, dass die zentral fokussierte Liebesgeschichte ihre romantische Stärke verloren hätte...


Hier ist die gestrichene Szene mit Ana de Armas:


Die Kläger meinten jedoch, dass man die Schauspielerin im Trailer nur aus dem Grunde zeigte, weil die beiden Hauptdarsteller Himesh Patel und Lily James nicht bekannt genug wären, um ein breites Publikum zum Anschauen des Films zu bringen. Etwas bizarr, wenn man bedenkt, dass Ana de Armas keine fünf Sekunden im knapp dreiminütigen Trailer zu sehen war, die Möglichkeit sie zu übersehen, ist dabei auch nicht unwahrscheinlich. Mit deutschem Recht kann man bei dieser Klage sehr wahrscheinlich keinen Erfolg erzielen, ob es in den vereinigten Staaten zum Erhalt eines Schmerzensgeldes kommt, ist schwer einzuschätzen, jedoch auch unwahrscheinlich. Auch weil der durchschnittliche Zuschauer nicht wegen Ana de Armas den Film „Yesterday“ sehen wollte...

Comments


bottom of page