top of page

Berufungsgericht entscheidet: Paramount gewinnt Urheberrechtsstreit um „Top Gun: Maverick“

  • Autorenbild: Toni Schindele
    Toni Schindele
  • 5. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Die „Top Gun“-Reihe erhält juristisch Rückenwind: Nach einer langen Phase rechtlicher Turbulenzen hat ein US-Berufungsgericht im Streit um „Top Gun: Maverick“ zugunsten von Paramount entschieden.


Ein großes Promo-Display für den Film „Top Gun: Maverick“ im Freien, bestehend aus einer riesigen Helm-Installation und einer gebogenen Leinwand mit einem Szenenmotiv von Tom Cruise auf einem Motorrad. Im Vordergrund stehen Pflanzen, im Hintergrund sind Palmen und Gebäude zu sehen.
Bildnachweis: ManoSolo13241324, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Paramount Pictures hat den langjährigen Urheberrechtsstreit um „Top Gun: Maverick“ in zweiter Instanz gewonnen. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Text mit dem Titel „Top Guns“, den der Journalist Ehud Yonay 1983 im California Magazine veröffentlicht hatte. Paramount hatte sich damals die Filmrechte gesichert und 1986 die erste Verfilmung realisiert. Die Erben Yonays machten später geltend, dass mit Ablauf einer gesetzlichen 35-Jahres-Frist die Rechte an dem Artikel zu ihnen zurückgekehrt seien und „Top Gun: Maverick“ ohne gültige Lizenz entstanden sei. Sie klagten auf Schadensersatz, Gewinnbeteiligung und Unterlassung. Das Bundesberufungsgericht für den 9. Bezirk bestätigte nun die Auffassung der Vorinstanz, wonach der Film zwar im gleichen militärischen Umfeld spielt, aber keine urheberrechtlich geschützten Ausdrucksformen aus dem Artikel übernimmt.


Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Paramount nicht verpflichtet sei, Yonay im Abspann des Films zu nennen, weil die frühere vertragliche Regelung ausgelaufen war. Die Entscheidung ist vor allem deshalb von wirtschaftlicher Relevanz, weil „Top Gun: Maverick“ weltweit rund 1,5 Milliarden US-Dollar erzielt hat und mögliche Beteiligungsansprüche erhebliche Summen nach sich gezogen hätten. Das Urteil legt dar, dass Ideen, Themen oder historische Fakten – wie die Ausbildung von Navy-Piloten – nicht urheberrechtlich geschützt sind und damit auch in neuen Werken genutzt werden dürfen. Geschützt sind nur konkrete Ausdrucksformen. Die Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass sich diese im Artikel und im Film nicht in ausreichendem Maß entsprechen. Zugleich bestätigte das Berufungsgericht die Argumentationslinie der Vorinstanz, wonach Fortsetzungen nicht automatisch unter Lizenzverträge früherer Werke fallen, wenn diese ausgelaufen sind und der neue Film eigenständig genug erzählt ist.


Für die bereits angekündigte Fortsetzung von „Top Gun: Maverick“ bedeutet das Urteil, dass Paramount die Planung ohne unmittelbares urheberrechtliches Risiko fortsetzen kann. Das Studio hatte Anfang 2024 bestätigt, dass die nächste Produktion vorbereitet wird. Geplant ist erneut die Rückkehr von Tom Cruise als Pete „Maverick“ Mitchell, ebenso wie die Besetzung um Miles Teller und Glen Powell. Auch Regisseur Joseph Kosinski soll nach aktuellem Stand wieder an Bord sein. Das Drehbuch entsteht unter anderem durch Ehren Kruger und Christopher McQuarrie, der in einem Podcast-Interview erklärte, dass die Grundlagen für die Geschichte bereits entwickelt seien und die emotionale Beziehung zwischen den Figuren erneut eine zentrale Rolle spielen werde. Ein Produktions- oder Starttermin wurde bislang nicht genannt.

Kommentare


Abonniere jetzt den Newsletter

und sei immer aktuell informiert!

Danke für's Einreichen!

© 2023 by Make Some Noise.

Proudly created with Wix.com

bottom of page