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Erben von „Superman“-Schöpfer Joe Shuster klagen: Was diese Klage für das neue DC-Universum bedeutet

Toni Schindele

Die Nachlassverwaltung von Joe Shuster, einem der Schöpfer des ikonischen Superhelden Superman, hat eine Klage gegen Warner Bros. Discovery und DC Comics eingereicht. Sollte das Verfahren zugunsten der Erben ausfallen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf den kommenden Superman-Film und das gesamte neu geplante DC-Universum haben.


Erben von „Superman“-Schöpfer Joe Shuster klagen: Was diese Klage für das neue DC-Universum bedeutet
Bildnachweis: © Warner Bros.

Die Klage wurde am 31. Januar 2025 eingereicht und betrifft die internationalen Nutzungsrechte der Figur Superman in Ländern mit britischer Rechtstradition, darunter Kanada, Großbritannien, Irland und Australien. Die Erben von Joe Shuster argumentieren, dass nach geltendem Urheberrecht die Rechte an der Figur in diesen Ländern bereits 2017 (bzw. in Kanada 2021) an den Nachlass Shusters zurückgefallen seien. Dennoch würden Warner Bros. Discovery und DC Comics Superman weiterhin ohne die Zustimmung der Erben vermarkten. Die Ursprünge des Konflikts reichen bis ins Jahr 1938 zurück, als Shuster und sein kreativer Partner Jerry Siegel die Rechte an Superman für lediglich 130 US-Dollar an den Verlag verkauften. Während DC Comics in den Folgejahren immense Gewinne aus der Figur generierte, kämpften Shuster und Siegel zeitlebens um finanzielle Anerkennung.


Der allgemein anerkannte Ursprung Supermans liegt im Jahr 1933, als der junge Schriftsteller Jerry Siegel und der Illustrator Joe Shuster, beide aus Cleveland, Ohio, eine Geschichte mit dem Titel „The Reign of the Super-Man“ schufen. In dieser frühen Version war Superman allerdings kein Held, sondern ein glatzköpfiger Bösewicht mit telepathischen Kräften, der die Menschheit unterwerfen wollte. Doch die Idee entwickelte sich weiter: Siegel konzipierte Superman neu als einen noblen, übermenschlich starken Beschützer der Schwachen, inspiriert von mythologischen und literarischen Figuren wie Herkules, Samson oder John Carter. Shuster entwarf dazu die ersten Skizzen eines muskulösen Helden in einem auffälligen Kostüm mit Umhang. Nachdem sie mehrere Jahre lang von Verlagen abgelehnt wurden, fanden Siegel und Shuster 1938 schließlich ein Zuhause für ihre Figur: Action Comics #1, herausgegeben von Detective Comics, Inc. (später DC Comics), präsentierte Superman zum ersten Mal in seiner bekannten Form.


Siegel und Shuster verkauften die Rechte an der Figur für 130 US-Dollar an den Verlag – ein Geschäft, das sie später bereuen sollten, da Superman schnell zu einem gigantischen Erfolg wurde. Erst 1975 sicherten sie sich durch eine Vereinbarung mit DC eine lebenslange Rente und offizielle Nennung als Schöpfer. Doch in Ländern, deren Urheberrecht nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt ist, bestehen nun erneute Ansprüche der Erben. Die Klage könnte damit direkte Auswirkungen auf den Kinostart des neuen „Superman“-Films von James Gunn haben, der hierzulande am 10. Juli 2025 in die Kinos kommen soll. Sollte das Gericht zugunsten der Erben entscheiden, drohen Verzögerungen oder sogar ein Vertriebsverbot in bestimmten Ländern. Warner Bros. Discovery hat die Vorwürfe zurückgewiesen und angekündigt, sich mit Nachdruck gegen die Klage zu verteidigen. Denn das neue DC-Universum unter der kreativen Leitung von James Gunn und Peter Safran setzt stark auf Superman als zentrales Element.


Der Film mit David Corenswet in der Hauptrolle als Clark Kent alias Superman und Rachel

Erben von „Superman“-Schöpfer Joe Shuster klagen: Was diese Klage für das neue DC-Universum bedeutet
Bildnachweis: © 2024 Warner Bros. Ent. All Rights Reserved. TM & © DC

Brosnahan als Lois Lane soll den Grundstein für ein zusammenhängendes DC-Filmuniversum legen. Neben Superman werden auch Figuren wie Hawkgirl, Green Lantern Guy Gardner, Metamorpho und Mister Terrific eingeführt, was den Film zu einem essenziellen Baustein der neuen DC-Strategie macht. Sollte das Gericht die Klage der Erben anerkennen, würde dies weitreichende Folgen für Warner Bros. Discovery und DC Comics haben. Neben potenziellen Schadensersatzzahlungen könnte das Unternehmen gezwungen sein, neue Vereinbarungen mit den Erben zu treffen oder die Verwertung der Figur Superman in bestimmten Regionen einzuschränken.


Auch andere Film- und Serienprojekte, die Superman beinhalten, könnten davon betroffen sein. Das Verfahren könnte zudem Auswirkungen auf das gesamte Urheberrecht in der Comicbranche haben. Während die USA durch das sogenannte „Work-for-Hire“-Prinzip den Verlagen langfristige Rechte an Figuren zusichern, könnten internationale Präzedenzfälle dazu führen, dass künftig ähnliche Klagen gegen andere Verlage eingereicht werden. Für Warner Bros. Discovery steht somit nicht nur der Kinostart eines Blockbusters auf dem Spiel, sondern auch die langfristige Kontrolle über eine der kommerziell wertvollsten Comicfiguren aller Zeiten. Wie sich der Rechtsstreit entwickelt, dürfte entscheidend für die Zukunft von Superman auf der großen Leinwand sein.

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