Til Schweiger und Filmstudio Constantin Film stehen unter Anklage: Denn wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, habe der Drehbuchautor Stefan Cantz zusammen mit seinen Anwälten Klage beim Landgericht München eingereicht, da „Manta, Manta - Zwoter Teil“ nie hätte in die Kinos hätte kommen sollen. Doch da der Film dennoch herauskam, fordert Stefan Cantz nun nachträglich eine angemessene Entlohnung.
Bildnachweis: (r) © Constantin Film Verleih / Bernd Spauke
Zunächst ist es wichtig anzumerken, dass der mutmaßliche Vorwurf nichts mit den zahlreichen Anschuldigungen gegen Til Schweiger zu tun hat, die in letzter Zeit die Medien beherrschten. Dennoch handelt es sich um ein bekanntes und brisantes Problem, das nicht nur hierzulande, sondern auch in Hollywood immer größer wird, die normalerweise „nur“ einen Platz im Abspann haben.
Im Jahr 1991 schrieb Stefan Cantz das Drehbuch für den ersten Teil von „Manta, Manta“. Jetzt klagt er gegen Constantin Film, da der Drehbuchautor der Überzeugung ist, dass ihm eine Nachvergütung aufgrund einer Verletzung des Bearbeitungsrechts zustehe. Cantz fordert daher zum einen eine nachträgliche Entlohnung für seine Arbeit an „Manta, Manta“ und zum anderen behauptet Cantz, weder von Schweiger noch von Constantin Film über eine geplante Fortsetzung informiert worden zu sein. Laut Cantz hatte Constantin jedoch nicht das Recht, eine Fortsetzung zu drehen, sondern hätte lediglich ein Remake des Originalfilms produzieren dürfen.
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärt Cantz die Gründe für seine Klage: „Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht. Das ärgert mich, und dagegen möchte ich ein Zeichen setzen. Meine Hoffnung ist, dass diese Klage auch andere Autoren motiviert, sich in dieser Branche nicht alles gefallen zu lassen.“
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