Markenstreit um „KPop Demon Hunters“: Metal-Band zieht gegen Netflix vor Gericht
- Toni Schindele

- vor 1 Tag
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Der Netflix-Hit „KPop Demon Hunters“ bekommt ein juristisches Nachspiel. Die christliche Metal-Band Demon Hunter sieht ihre Markenrechte verletzt – allerdings weniger durch den Film selbst als durch das Geschäft, das Netflix inzwischen rund um dessen Namen aufgebaut hat.

Dass ausgerechnet eine Band namens Demon Hunter gegen „KPop Demon Hunters“ vor Gericht zieht, klingt zunächst nach einer besonders kuriosen Randnotiz zum Erfolg des Animationsfilms. Hinter der Klage steckt allerdings ein handfester Markenstreit: Die Firma Hyde Lane Inc., die hinter der seit Anfang der 2000er-Jahre aktiven Metal-Band steht, hat in Kalifornien Klage gegen Netflix und den Konzertveranstalter AEG Presents eingereicht. Wie Reuters berichtet, wirft sie beiden Unternehmen vor, mit der Vermarktung von „KPop Demon Hunters“ in Bereiche vorzudringen, für die Demon Hunter bereits ältere Markenrechte besitzt. Dazu muss man wissen: „KPop Demon Hunters“ hat sich seit seiner Veröffentlichung im Juni 2025 zu einem der größten Netflix-Erfolge entwickelt, dessen Songs weit über den Film hinaus gehört werden.
Dazu kommen Merchandise und inzwischen auch der Schritt auf die Bühne: Im Mai kündigten Netflix und AEG eine Konzerttour zum Franchise an. Spätestens dort treffen zwei Welten aufeinander, die namentlich ohnehin nah beieinanderliegen. Demon Hunter veröffentlicht selbst Musik, verkauft Fanartikel und tourt seit mehr als zwei Jahrzehnten unter diesem Namen. Die Band argumentiert deshalb, dass Netflix mit seinem ungleich größeren Franchise nicht nur ähnliche Geschäftsfelder besetzt, sondern die eigene Marke zunehmend überlagern könnte. Ganz theoretisch ist diese Sorge offenbar nicht.
Laut Reuters führt die Klage mehrere Fälle an, in denen es bereits zu Verwechslungen gekommen sein soll. So habe ein Mann Karten für ein Konzert von Demon Hunter gekauft, weil er davon ausgegangen sei, Tickets für eine „KPop Demon Hunters“-Veranstaltung für seine Kinder zu erwerben. Auch bei Medienanfragen seien Band und Netflix-Franchise bereits durcheinandergebracht worden. Hyde Lane fordert deshalb unter anderem, Netflix die entsprechende Nutzung des Namens für Konzerte und Merchandise zu untersagen, und verlangt Schadensersatz in bislang nicht bezifferter Höhe. Wie weit diese Forderungen tragen, ist allerdings offen.
Vor allem beim eigentlichen Filmtitel dürfte Netflix gute Argumente haben: „KPop Demon Hunters“ beschreibt ziemlich unmittelbar das Konzept des Films und ist damit etwas anderes als ein Name, der lediglich als Marke auf ein bestehendes Produkt gesetzt wird. Entscheidend dürfte daher vielmehr sein, was passiert, wenn „KPop Demon Hunters“ nicht mehr nur auf dem Filmplakat steht, sondern auch auf Konzerttickets, Shirts und anderen Produkten. Dass Netflix deshalb den Film umbenennen oder die Fortsetzung aufgeben müsste, erscheint deshalb sehr unwahrscheinlich. Näher liegt, dass sich der Konflikt auf einzelne Geschäftsbereiche zuspitzt – oder am Ende in einem Vergleich endet, der Netflix den Namen weiter nutzen lässt.





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