Netflix und BFFS einigen sich auf Regeln zum Einsatz von KI im Schauspielbereich
- Toni Schindele
- 25. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Erstmals haben sich in Deutschland eine Schauspielgewerkschaft und ein internationaler Streaming-Dienst auf konkrete Regeln zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Doch was sehen die gemeinsamen Beschlüsse genau vor?

Künstliche Intelligenz verändert zunehmend die Film- und Fernsehproduktion – nun haben sich der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und der Streaming-Dienst Netflix erstmals in Deutschland auf klare Regeln für den Umgang mit dieser Technologie verständigt. Der BFFS vertritt über 4.300 Mitglieder aus Bühne, Film und Fernsehen und ist damit die größte nationale Schauspielorganisation in Deutschland. Der Verband setzt sich für bessere Arbeits-, Sozial- und Rechtsbedingungen von Schauspielern ein. Netflix wiederum ist mit rund 16,6 Millionen Nutzern in Deutschland Marktführer im Bereich Streaming. Weltweit zählt der Dienst über 300 Millionen zahlende Abonnenten. Durchschnittlich verbringen Nutzer im Schnitt 63 Minuten pro Tag mit Netflix-Inhalten.
Dass sich ein internationaler Konzern wie Netflix nun auf einen klar definierten, tariflich abgesicherten KI-Rahmen einlässt, könnte wegweisend für weitere Vereinbarungen in der Branche sein – national wie international. Die nun getroffene Vereinbarung betrifft sowohl Film- als auch Synchronproduktionen. Die beiden Verträge, die der BFFS gemeinsam mit Netflix abgeschlossen hat, ergänzen dabei die bereits bestehenden „Gemeinsamen Vergütungsregeln“ (GVR) zwischen Schauspielgewerkschaft und Streaming-Dienst. Ziel der Vereinbarung ist es, vertraglich zu sichern, dass KI-Technologien nicht ohne Zustimmung der betroffenen Schauspieler eingesetzt werden – etwa wenn Stimme, Aussehen oder ganze Darbietungen digital verändert oder nachgebildet werden.
Konkret unterscheidet die Vereinbarung zwischen drei möglichen KI-Anwendungen: der digitalen Bearbeitung – also etwa der nachträglichen Veränderung einer Performance; der digitalen Nachbildung, bei der Stimme oder Aussehen einer realen Person künstlich erzeugt werden; sowie der digitalen Vermischung, bei der Merkmale mehrerer Schauspieler zu neuen, synthetischen Figuren oder Stimmen kombiniert werden. In allen drei Fällen gilt: Ohne eine gesonderte, schriftliche Einwilligung darf keine dieser Formen eingesetzt werden. „Der BFFS und Netflix setzen mit diesem erreichten KI-Abschluss ein wichtiges Zeichen, dass der Umgang mit KI unter Achtung von gesetzlichen Regelungen und Persönlichkeitsrechten kein nebulöses Schreckgespenst bleiben muss“, betont Bernhard F. Störkmann, Justiziar des BFFS, in einer Pressemitteilung.
Er verweist darauf, dass die Verträge sicherstellen, dass Grundrechte wie das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht gewahrt bleiben – auch in einer digitalisierten Produktionswelt. Auch innerhalb der Branche gilt die Vereinbarung als bedeutender Schritt. „Mit diesen KI-Verträgen haben Netflix und BFFS erneut eine Vorreiterrolle eingenommen, nachdem sie bereits im Jahr 2020 die ersten Gemeinsamen Vergütungsregeln zwischen einem Streaminganbieter und Filmkreativen eingeführt hatten“, erklärt so BFFS-Vorstandsmitglied Dr. Till Völger. Besonders für den Bereich Synchronisation und Sprachaufnahmen sei dies ein Modell mit Signalwirkung.
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