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Weniger Bildqualität zum vollen Preis: Verbraucherzentrale mahnt Disney+ ab

Autorenbild: Toni Schindele
Toni Schindele
vor 10 Stunden
2 Min. Lesezeit

Seit Monaten müssen Abonnenten von Disney+ Premium Einschränkungen bei der Bildqualität hinnehmen, obwohl sie weiterhin den vollen Preis zahlen. Nun erhöht die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Druck auf den Streaminganbieter.


Das türkisfarbene Logo des Streamingdienstes Disney+ auf weißem Hintergrund. Der geschwungene Disney-Schriftzug mit Pluszeichen wird von einem halbkreisförmigen Bogen überspannt.
Bildnachweis: (Logo) Disney Enterprises, Inc. / Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney wegen der eingeschränkten Bildqualität seines Premium-Abonnements abgemahnt. Die Verbraucherschützer fordern, dass das Unternehmen nicht länger mit Leistungen wirbt, die es nicht im zugesicherten Umfang bereitstellen kann, und bestehende Abonnenten aktiv über die Einschränkungen informiert. Zudem soll Disney den Premium-Preis senken oder betroffenen Kunden die Differenz zum Standardtarif erstatten. Bis zum 20. November hat das Unternehmen Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls will die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte prüfen. Hintergrund ist ein Patentstreit zwischen Disney und dem US-Technologieunternehmen InterDigital.


Infolge gerichtlicher Entscheidungen sind seit Anfang 2026 mehrere Bildformate bei Disney+ eingeschränkt, darunter Dolby Vision und HDR10+. Ende Juli entfiel auf zahlreichen Geräten auch die Wiedergabe in 4K UHD. Eine im August eingeführte technische Alternativlösung ermöglicht hochauflösende Streams inzwischen wieder auf ausgewählten Geräten, die Probleme sind jedoch nicht vollständig behoben. Das Premium-Abonnement kostet in Deutschland regulär 15,99 Euro monatlich und damit fünf Euro mehr als der Standardtarif. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale stellt der Wegfall vertraglich zugesicherter Qualitätsmerkmale einen Mangel dar, der eine Preisminderung rechtfertigen kann – unabhängig davon, ob Disney die Funktionen wegen eines Patentstreits abschalten musste.


Bereits vor der Abmahnung hatte sie betroffenen Kunden empfohlen, die Tarifdifferenz zurückzufordern. Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck: Die Verbraucherorganisation Euroconsumers verlangt gemeinsam mit Verbänden aus Italien, Belgien und Portugal eine automatische Entschädigung von mindestens fünf Euro für jeden betroffenen Monat sowie eine Anpassung der laufenden Abonnementgebühren. Ob Disney den Forderungen nachkommt, ist offen. Automatische Rückzahlungen löst die Abmahnung nicht aus. Bereits im Februar hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen Disney wegen irreführender Werbung mit Dolby Atmos abgemahnt, da das Tonformat bei zahlreichen Inhalten nicht auf Deutsch verfügbar war. Damals gab der Streaminganbieter eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die beanstandete Werbung bis spätestens 20. April 2026 zu ändern.

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