ZDF und BFFS einigen sich auf neue Folgevergütungsregeln
- Toni Schindele

- vor 23 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Das ZDF, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produktionsallianz haben sich erstmals auf Gemeinsame Vergütungsregeln für Schauspielende bei fiktionalen ZDF-Auftragsproduktionen geeinigt.

Schauspielende erhalten in Deutschland in vielen Fällen eine sogenannte Folgevergütung: Das sind Zahlungen, die anfallen, wenn ein Film oder eine Serie erneut gezeigt oder anderweitig verwertet wird. Während dieses Modell für klassische TV-Ausstrahlungen seit Jahrzehnten existiert, haben sich die Nutzungsgewohnheiten des Publikums stark verändert. Immer mehr Inhalte laufen zuerst oder sogar ausschließlich in Mediatheken, werden gestreamt oder international ausgewertet. Für diese Formen gab es bislang jedoch keine systematisch geregelte, flächendeckende Vergütung – gerade bei Serien fehlten verlässliche Standards. Die nun verabschiedete Vereinbarung setzt hier an und soll erstmals ein einheitliches System schaffen, das sowohl klassische als auch moderne Verwertungsformen abbildet. Für den größten deutschen Schauspielverband BFFS, der mehr als 4.100 Mitglieder vertritt, bedeutet die Einigung einen tarifähnlichen Orientierungspunkt für künftige Folgevergütungen.
Für das ZDF entsteht gleichzeitig ein verbindlicher Standard in einem Bereich, der durch die wachsende Bedeutung nicht-linearer Nutzung immer relevanter wird. Für klassische 60- und 90-minütige Fernsehfilme, Reihen-Formate und Krimis bleibt das etablierte Wiederholungssystem bestehen. Diese Modelle sind im öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Langem etabliert und basieren auf linearen Fernsehausstrahlungen, für die pro Wiederholung festgelegte Pauschalen gezahlt werden. Das ZDF bestätigt, dass dieses System unverändert weitergeführt wird. Für Formate in dieser Länge ergeben sich damit keine Änderungen an der bisherigen Folgevergütungsstruktur, da deren Auswertung nach wie vor vorwiegend über lineare Wiederholungen und klassische TV-Verwertungsabläufe erfolgt. Deutlich umfangreicher fallen die Neuerungen im Serienbereich aus.
Hier wird erstmals ein Punktemodell eingeführt, das laut Vereinbarung konkrete Nutzungsvorgänge erfassen soll, dazu gehört nach öffentlich zugänglichen Verwertungsregeln des ZDF auch die Nutzung in der Mediathek. Die auf diese Weise entstehenden Punkte werden in Folgevergütungen überführt und schaffen damit ein Verfahren, das nicht allein an lineare Wiederholungen gebunden ist. Ergänzend zu diesem Modell wird eine neue Erlösbeteiligung eingeführt, die unabhängig vom Punktesystem greift. Sie umfasst kommerzielle Vertriebserlöse, wie sie typischerweise durch internationale Verkäufe, Pay-TV-Verwertungen oder durch Platzierungen auf kommerziellen Plattformen entstehen können. Dass Schauspielende an solchen Erlösen beteiligt werden, ist neu und entspricht der Zielsetzung des BFFS, eine verlässliche Nachvergütungsstruktur auch für kommerzielle Auswertungen zu schaffen.
Die neue Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass auch internationale Erfolge – die für öffentlich-rechtliche Produktionen zunehmend relevant sind – nicht ausschließlich auf Sender- oder Produzentenseite wirken, sondern anteilig an die beteiligten Schauspielenden zurückfließen. Der BFFS bewertet die Vereinbarung als wichtigen Schritt hin zu einer verbindlichen Nachvergütungspraxis. Verbandsjurist Bernhard F. Störkmann bezeichnet das Abkommen als klares Ende einer Zeit, in der Filmproduktionen „ohne die Aussicht auf Folgevergütung“ möglich waren. Der Tarifbevollmächtigte Heinrich Schafmeister nennt die neuen Folgevergütungsregeln einen „Lichtblick“ angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage vieler Schauspielender. Das ZDF selbst sieht im Ergebnis eine „faire und rechtssichere Vergütung künstlerischer Leistungen“, wie Programmdirektorin Dr. Nadine Bilke betont. Die Produktionsallianz, vertreten durch CEO Michelle Müntefering, hebt den erzielten Kompromiss hervor und bezeichnet die Regelungen als „zukunftsfähig“.





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