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Copyright-Panne bei „The Backrooms“: A24 gerät in die Kritik

  • Autorenbild: Toni Schindele
    Toni Schindele
  • vor 8 Stunden
  • 4 Min. Lesezeit

Ein gelbes Tapetenmuster bringt A24 in Erklärungsnot. Ausgerechnet rund um den Kinohit „The Backrooms“, der aus einem über Jahre im Netz gewachsenen Phänomen hervorging, entzündet sich nun ein Copyright-Wirbel.


Chiwetel Ejiofor geht in „The Backrooms“ durch einen endlosen gelben Korridor auf eine schemenhafte Gestalt in der Ferne zu.
Bildnachweis: © Courtesy of A24

Am Anfang stand ein Foto: vergilbte Tapeten, fleckiger Teppich, kaltes Neonlicht und leere Durchgänge ohne erkennbares Ziel. Am 12. Mai 2019 nahm das Phänomen in einem 4chan-Thread über Bilder seinen Anfang, die auf schwer greifbare Weise falsch wirken. Ein anonymer Nutzer lieferte die passende Schauergeschichte: Wer durch einen Fehler aus der Realität rutsche, finde sich in endlosen, gelblich ausgeleuchteten Räumen wieder, zwischen feuchtem Teppich und dem Summen der Leuchtstoffröhren. Und womöglich nicht allein. Auf YouTube, Reddit, in Wikis und Spielen wucherten die Backrooms bald zu einer offenen Mythologie aus neuen Ebenen, Wesen und Regeln. Einen festen Kanon gibt es bis heute allerdings nicht.


Verbunden werden die vielen Versionen vor allem durch dasselbe Unbehagen: in einer vertrauten Umgebung festzustecken, die jeder menschlichen Logik entglitten ist. Wo das alles auslösende Foto aufgenommen worden war, blieb lange ein Rätsel. Erst 2024 spürten Internetnutzer es auf einer archivierten Website des Hobbygeschäfts HobbyTown in Wisconsin auf. Dort war es bereits 2003 erschienen und zeigte ein ehemaliges Möbelgeschäft während des Umbaus zu einer Fläche für ferngesteuerte Modellfahrzeuge. Die vermeintliche Zwischenwelt war also ein gewöhnlicher Gewerberaum, dessen Unheimlichkeit erst aus dem fehlenden Kontext, der schlechten Bildqualität und der 16 Jahre später hinzugefügten Geschichte erwuchs.


Wem die Rechte an der Aufnahme gehören, blieb ungeklärt, denn weder ihr lange unbekannter Ursprung noch ihre freie Verbreitung im Netz machen sie automatisch gemeinfrei. Die Idee hinter dem Bild hatte sich da allerdings längst verselbstständigt: Anfang 2022 formte der damals 16-jährige Kane Parsons daraus eine eigene filmische Welt. Auf seinem YouTube-Kanal Kane Pixels veröffentlichte er den Kurzfilm „The Backrooms (Found Footage)“: die vermeintlich wiederentdeckte Aufnahme eines Kameramanns, der aus der Wirklichkeit fällt und sich in endlosen gelben Korridoren verirrt. Parsons erzeugte die Räume größtenteils mit Blender und After Effects, ließ die virtuellen Kulissen durch künstliche Alterung jedoch wie zufällig geborgenes Analogmaterial wirken. Das Video erreichte ein Millionenpublikum.


In den folgenden Episoden spann Parsons die Geschichte um das fiktive Forschungsunternehmen Async weiter und machte aus dem offenen Internetmythos eine zusammenhängende Filmwelt. Der Erfolg rief rasch Hollywood auf den Plan. 2023 kündigte A24 eine Spielfilmversion unter Parsons’ Regie an. Der daraus nun entstandene Film erzählt seine YouTube-Videos nicht einfach nach: Parsons erzählt darin von dem Möbelhändler Clark, der unter seinem Geschäft in die Backrooms gerät, während seine Therapeutin Mary nach ihm sucht. In Vancouver bekam Parsons’ digitale Welt schließlich echte Wände: Auf rund 2.800 Quadratmetern ließ die Produktion die Backrooms als Kulisse nachbauen. Teile davon hatte der inzwischen 20-jährige Regisseur zuvor selbst in Blender entworfen – mit demselben Werkzeug, mit dem er als Teenager seine YouTube-Welt erschaffen hatte.


„The Backrooms“ spielte weltweit bisher mehr als 370 Millionen US-Dollar ein und wurde zum bis dahin erfolgreichsten Film von A24. Doch kaum erreichten die Backrooms die große Leinwand, führte der Weg zurück zu der Frage, wem ihre Bilderwelt eigentlich gehört. Ein Künstler berichtete, der Online-Marktplatz Redbubble habe sein Tapetenmuster entfernt, nachdem dort im Namen von A24 Films LLC eine Beschwerde wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung eingegangen sei. Filmszenen, Figuren oder eigens für die Verfilmung entworfene Motive seien darauf nicht zu sehen gewesen – lediglich die gelbe Tapete und der vertraute Look des ursprünglichen Fotos. In der Community schrillten deshalb die Alarmglocken: Wollte A24 damit nur den eigenen Film schützen – oder plötzlich auch bestimmen, wer die typische Backrooms-Optik verwenden darf?


Besonders brisant wirkte, dass A24 selbst ein Merchandisingprodukt namens „Backrooms Wallpaper“ verkauft. Die Entfernung des Entwurfs eines unabhängigen Künstlers konnte daher wie der Versuch erscheinen, die kommerzielle Nutzung der gelben Räume für das Studio zu reservieren. Weitere Nutzer berichteten von entfernten Angeboten und verschwundenen Backrooms-Spielen. Dass A24 dahinterstand, ist jedoch vielfach nicht belegt. Sicher nachgewiesen ist allein der Redbubble-Anspruch, den das Studio später selbst bestätigte. Für eine groß angelegte Löschkampagne gibt es keine Belege. Parsons schaltete sich aber noch unter dem Reddit-Beitrag ein. So etwas dürfe nicht passieren, schrieb er, und nahm Kontakt zu A24 auf. Nach seiner späteren Darstellung hatte ein ausgelagertes, automatisiertes System den Anspruch ausgelöst.


Eigentlich sollte das System nur illegale Mitschnitte des Kinofilms finden – ins Visier geriet offenbar aber auch ein Motiv, das lediglich die typische Backrooms-Optik aufgriff. Weitere gemeldete Löschungen gingen Parsons zufolge wohl nicht auf A24 zurück. Die technische Erklärung nimmt dem Vorgang nicht seine Schieflage. Bei solchen automatisierten Beschwerden sitzt der einzelne Künstler zunächst am kürzeren Hebel: Seine Arbeit verschwindet von der Plattform, und zurückholen kann er sie nur, wenn er selbst widerspricht – gegen eine Beschwerde, die in diesem Fall unter dem Namen eines großen Filmstudios lief. Jetzt reagierte auch A24 öffentlich. Das Unternehmen ließ den Anspruch zurückziehen. Zugleich zog es eine klare Grenze: A24 beanspruche weder die gelbe Tapete noch den ursprünglichen Beitrag oder die daraus entstandenen Community-Werke.


Auch neue Backrooms-Videos wolle das Studio nicht mit Copyright-Beschwerden entfernen lassen. Geschützt bleiben der Film und eigens dafür entwickelte Szenen, Figuren, Designs und Handlungsstränge – ebenso Parsons’ Erweiterungen wie die Async-Mythologie. Die allgemeine Idee endloser gelber Räume und summender Leuchtstoffröhren kann A24 dagegen nicht für sich beanspruchen. Das Urheberrecht schützt daher die konkrete Ausgestaltung, nicht die bloße Idee. Dass das A24 so schnell klarstellt, ist durchaus naheliegend, schließlich beruht der Film auf genau jener offenen Netzkultur, gegen die sich der fehlerhafte Anspruch richtete. Künstler, Spieleentwickler und Videomacher hatten das Motiv über Jahre erweitert und damit erst das Publikum geschaffen, von dem die Verfilmung nun profitierte. Gegen dieselbe Community vorzugehen, hätte den Eindruck erweckt, Hollywood eigne sich eine gemeinsam gewachsene Kultur an und schließe deren Mitgestalter anschließend von ihr aus.

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