Micky Maus, für zahlreiche Menschen weltweit das erste Sinnbild, das sie mit dem Namen Disney verknüpfen, ist seit dem 1. Januar 2024 gemeinfrei. Wie es dazu kommen konnte und welche Auswirkungen das zunehmende Auslaufen von Urheberrechten auf die Unterhaltungsindustrie hat, sollten wir uns dringend einmal im Detail ansehen.
Bildnachweis: (l) © Jagged Edge Productions (m/v) © Into Frame Productions (r) © The Walt Disney Company
Das Auslaufen des Urheberrechts von Micky Maus, insbesondere der ikonischen Version aus dem Zeichentrickkurzfilm „Steamboat Willie“ aus dem Jahr 1928, markiert einen bedeutenden Meilenstein in den sogenannten copyright wars, den Urheberrechtskriegen. Die Ursprünge dieser Entwicklung liegen in der US-Gesetzgebung der 1990er Jahre, als der US-Kongress im Jahr 1998 die Urheberrechtsfristen von 70 auf 95 Jahre verlängerte, genau zu dem Zeitpunkt, als die ursprünglichen Schutzfristen von Micky und Minnie Mouse auszulaufen drohten. Schon diese Verlängerung führte zu hitzigen Diskussionen über eine „Industriefreundlichkeit“ des Gesetzes, wie es einige Urheberrechtsexperten, darunter der renommierte US-Professor Lawrence Lessig, kritisierten.
Die darauf folgenden zwei Jahrzehnte blieben ohne nennenswerte Werke, die gemeinfrei wurden. Doch mit dem Jahr 2019 änderte sich dies drastisch. Klassiker wie „The Great Gatsby“, „Rhapsody in Blue“ und sogar „Winnie the Pooh“ verloren ihr Urheberrecht. Die Erwartung, dass große Unternehmen wie Disney daraufhin auf eine weitere Verlängerung drängen würden, bewahrheitete sich jedoch nicht. Denn auch nach dem 1. Januar 2024 behält Disney weiterhin die Möglichkeit, Figuren wie Micky Mouse in gewisser Weise zu schützen. Die Urheberrechte an den modernen Versionen von Micky und Minnie Mouse bleiben nämlich weiterhin für einige Jahre in den Händen des Unternehmens. Zusätzlich hat Disney klargestellt, dass es die Markenrechte mit Entschiedenheit verteidigen wird, was die kreativen Freiheiten anderer erheblich einschränken könnte.
Bereits 2007 nutzten die Walt Disney Animation Studios einen Ausschnitt aus „Steamboat Willie“ als Logo, was ihren markenrechtlichen Anspruch auf die Figur verstärkt. Das Markenrecht zielt darauf ab, Handelsmarken vor unautorisiertem Gebrauch zu schützen. Eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema Micky Mouse, sei es in Form von Parodien oder Hommagen, dürfte jedoch schwerlich durch das Markenrecht behindert werden, solange nämliche eine klare Abgrenzung zu Disney erfolgt, wie die aktuellen Slasher-Adaptionenen von beispielsweise Winnie the Pooh auch deutlich zeigten. Kembrew McLeod, Kommunikationsprofessor Kembrew McLeod der Uni Iowa erlärte gegenüber dem Nachrichten-Netzwerk NPR: „Diese Version darf kopiert, aufgeführt und wiederverwendet werden, ohne dass der Urheber die Erlaubnis erteilen muss oder Gebühren fällig werden.“
Dies impliziert, dass die ursprüngliche Darstellung von Micky Maus nun von der Öffentlichkeit in vielfältiger Weise genutzt werden kann, ohne dass dabei rechtliche Beschränkungen bestehen. Allerdings ist es wichtig zu differenzieren. Während die Urheberrechte an der ursprünglichen Version von Micky Maus abgelaufen sind, behält Disney weiterhin die Rechte an moderneren Interpretationen und Darstellungen der Figur. Dies schließt auch die Markenrechte ein, die eine separate rechtliche Kategorie darstellen und weiterhin Schutz bieten. Ein Aspekt, der aktuell viel Aufmerksamkeit erregt, ist die derzeit vermehrte Entstehung von Horror-Adaptionen.
So wurde erst vor wenigen Tagen der erste Trailer zum Horror-Slasher „Mickey's Mouse Trap“ veröffentlicht, der einen maskierten Mörder, der mit einer Micky Maus-Maske durch einen Freizeitpark jagt, entfesselt. Diese düstere Neuinterpretation könnte nur der Anfang sein, da der Erfolg von „Winnie the Pooh - Blood and Honey“ bereits gezeigt hat, dass die Öffentlichkeit an solchen Horrorfilmen Interesse hat.
Einerseits weckte die Idee, die märchenhafte Kindergeschichte in düsterem Gewand neu zu interpretieren, großes Interesse, doch andererseits zog „Winnie the Pooh - Blood and Honey“ auch schnell viel Hass auf sich, da er die unbeschwerten Kindheitserinnerungen vieler Zuschauer zerstörte und verstörte. Mit der bevorstehenden Produktion von „Bambi: The Reckoning“, basierend auf dem gemeinfreien Werk von Felix Salten, soll dieser Trend bereits den nächsten Ableger erhalten. Die Handlung soll einen mutierten Killerhirsch entfesseln, der auf Menschenjagd geht. Es ist eine deutliche Fortsetzung der Entwicklung, bekannte Figuren in Horror-Genres einzuführen, die einst für Unschuld und Kindheit standen.
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