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Embargo-Eklat um „John Wick“-Spin-off „Ballerina“ sorgt für Empörung: Nur positive Kritiken erlaubt?

  • Autorenbild: Toni Schindele
    Toni Schindele
  • vor 11 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Embargo-Schreiben zum „John Wick“-Spin-off „Ballerina“ hat international für Aufsehen gesorgt. Kritiker sollten demnach zunächst ausschließlich positiv über den Film berichten dürfen.


Embargo-Eklat um „John Wick“-Spin-off „Ballerina“ sorgt für Empörung: Nur positive Kritiken erlaubt?
Bildnachweis: ©Leonine

Das Verhältnis zwischen Filmkritik und Verleih ist ein sensibles. In der Regel dürfen Journalisten neue Filme bereits Tage oder Wochen vor Kinostart im Rahmen von Pressevorführungen sehen – allerdings unter der Voraussetzung, sich an vereinbarte Sperrfristen, sogenannte Embargos, zu halten. Diese sind im Filmjournalismus üblich und dienen der Koordinierung der Veröffentlichung, dem Schutz vor Spoilern oder der Maximierung medialer Aufmerksamkeit. Doch wenn diese Fristen inhaltliche Vorgaben enthalten – etwa eine Begrenzung auf ausschließlich positive Meinungen –, wird aus einer strategischen Absprache ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Presse. Genau dieser Vorwurf steht nun im Raum. Auslöser der aktuellen Kontroverse ist eine E-Mail des US-amerikanischen Filmstudios Lionsgate vom 22. Mai 2025, die an Filmkritiker verschickt wurde.


Darin wurde erklärt, dass „spoilerfreie Begeisterung“ ab diesem Datum in sozialen Netzwerken erlaubt sei – „kritische Meinungen und formelle Rezensionen“ hingegen erst ab dem 4. Juni veröffentlicht werden dürften – ein ungewöhnlich restriktiver Schritt, der in der Branche auf deutliche Ablehnung stößt. Die US-Journalistin Courtney Howard kritisierte die Maßnahme auf X (ehemals Twitter) als „absolut unethisch“ und rief dazu auf, sich nicht an dem Vorgehen zu beteiligen. Auch andere Stimmen in der internationalen Filmszene äußerten sich alarmiert über das Vorgehen. Devin Faraci kommentierte, das Embargo zeige beispielhaft den „langsamen Tod der Filmkritik“. Das Branchenmagazin Deadline berichtete daraufhin, Lionsgate habe nach interner Rücksprache den Empfängern signalisiert, dass es sich um eine missverständliche Formulierung gehandelt habe, man wolle niemandem die Meinungsäußerung untersagen.


Die Aussage wird jedoch nicht allgemein geglaubt – zu deutlich ist der Wortlaut der ursprünglichen Mitteilung, zu gezielt scheint der Versuch, negative Presse im Vorfeld zu vermeiden. Embargos sind grundsätzlich nicht unüblich. Häufig werden Social-Media-Reaktionen vor klassischen Rezensionen erlaubt, um erste positive Stimmen zu fördern. Auch eine Staffelung ist heute nicht unüblich, vor allem bei großen Franchise-Produktionen. Doch ein explizites Verbot kritischer Aussagen ist in dieser Form eine Seltenheit – und gilt bei vielen Beobachtern als problematisch. Denn je später kritische Stimmen zu Wort kommen, desto geringer ihr Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung. Gerade in den Tagen um den Kinostart ist die mediale Aufmerksamkeit am höchsten, und so können sich einseitige Eindrücke schnell verfestigen.


„Ballerina“ ist das erste Film-Spin-off der erfolgreichen „John Wick“-Reihe. Regie führte Len Wiseman, die Hauptrolle übernahm Ana de Armas. Der Film erzählt die Geschichte der jungen Eve Macarro, die nach dem Tod ihrer Eltern zur Auftragskillerin ausgebildet wird. Zeitlich spielt der Film zwischen dem dritten und vierten Film der Hauptreihe. Mit dabei sind unter anderem Keanu Reeves als John Wick, Anjelica Huston, Ian McShane und Lance Reddick in seiner letzten Rolle. Ob das Embargo im Fall „Ballerina“ tatsächlich nur unglücklich formuliert war oder ob es sich um einen gezielten Versuch handelt, die Wahrnehmung zu steuern, bleibt Gegenstand der Diskussion. In jedem Fall hat die Debatte den Blick erneut auf die Machtverhältnisse zwischen Marketing und Journalismus gelenkt – und die Frage aufgeworfen, wie unabhängig Filmkritik unter solchen Bedingungen noch sein kann.

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