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Nach Verleumdungsklage: „The Lost King“ startet künftig mit Klarstellungstext im Vorspann

  • Autorenbild: Toni Schindele
    Toni Schindele
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Der langjährige Rechtsstreit um die Darstellung eines Universitätsmitarbeiters im britischen Spielfilm „The Lost King“ ist beendet. Nach einer außergerichtlichen Einigung zahlt die Produktionsseite nun Schadenersatz an den Kläger Richard Taylor. Künftig wird der Film mit einem ergänzenden Hinweis beginnen, der die im Film gezeigte Figur als fiktiv kennzeichnet.


Szenenbild aus aus dem Film „The Lost King“: Sally Hawkins als Philippa Langley steht in blauer Regenjacke auf einer Wiese einem Ritter auf einem weißen Pferd gegenüber, der in gold-roter Rüstung und mit Banner des englischen Königshauses bekleidet ist. Im Hintergrund sind weitere Ritter auf Pferden zu sehen, unter einem wolkenverhangenen Himmel.
Bildnachweis: © Pathe Productions Ltd

Der britische Spielfilm „The Lost King“, der hierzulande im Oktober 2023 in die Kinos kam, erzählt von Philippa Langley, jener Amateurhistorikerin, die 2012 in Leicester die Überreste von König Richard III. entdeckte – ein Fund, der Geschichte schrieb. Doch ausgerechnet die filmische Aufarbeitung dieser wahren Begebenheit wurde zum Streitfall: Denn der reale Richard Taylor, damals stellvertretender Registrar der University of Leicester, sah sich durch seine Darstellung diffamiert. Im Film wird seine Universität als herablassend und abweisend gegenüber Langley dargestellt – Taylor gilt darin als Symbolfigur institutioneller Arroganz. Er klagte wegen Verleumdung und argumentierte, die Darstellung sei klar auf ihn beziehbar und beschädige seinen Ruf. Im Juni 2024 befand Richter Lewis am High Court in London, dass die Figur im Film tatsächlich den Eindruck erwecke, Taylor habe „wissentlich falsche Angaben über die Entdeckung der sterblichen Überreste von Richard III. gemacht“ und sich „selbstgefällig, unangemessen abweisend und herablassend“ verhalten, wie The Times die juristische Einschätzung zitierte.


Das Gericht erklärte deshalb, eine solche Darstellung könne als verleumderisch gewertet werden. Wie nun die BBC berichtet, einigten sich beide Parteien außergerichtlich. In einer gemeinsamen Erklärung teilten Coogan, Pathé und Baby Cow Productions mit, man sei froh, die Angelegenheit abschließen zu können. Teil dieser Vereinbarung ist ein neuer Vorspannhinweis. So werden künftige Streaming-, TV- und Neuveröffentlichungsfassungen von „The Lost King“ mit dem folgenden Klarstellungstext eröffnet: „Obwohl in diesem Film eine Figur namens Richard Taylor vorkommt, die als Angestellter der Universität Leicester dargestellt wird, ist ihre Darstellung fiktiv und spiegelt nicht die Handlungen des echten Mr. Taylor wider, der während der dargestellten Ereignisse integer handelte.“ An der inhaltlichen Fassung des Films werden keine weiteren Änderungen vorgenommen.

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