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Toni Schindele

Neues Gesetz zur Filmförderung: So soll Deutschlands Filmindustrie international konkurrenzfähig werden

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zur Reform der Filmförderung verabschiedet, das die Produktionsbedingungen für Filme in Deutschland verbessern und die Branche international wettbewerbsfähiger machen soll.


Neues Gesetz zur Filmförderung: So soll Deutschlands Filmindustrie international konkurrenzfähig werden

Die Filmförderung in Deutschland hat eine lange Tradition, die bis zur Gründung der UFA im Jahr 1917 zurückreicht. Ziel war es damals, pro-deutsche Propagandafilme zu produzieren. In den 1950er Jahren, als das Fernsehen begann, das Kino zu verdrängen, entwickelte sich die Filmförderung in ihrer heutigen Form. 1967 wurde erstmals ein Filmförderungsgesetz (FFG) verabschiedet, und 1968 entstand die Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin. Seit den 1970er Jahren gründeten auch die Bundesländer eigene Fördereinrichtungen, um ihre Produktionsstandorte zu unterstützen. Heute bildet die Filmförderung durch die Bundesländer den größten Anteil an der Filmförderung in Deutschland.


Trotz der etablierten Strukturen stand die deutsche Filmförderung in den vergangenen Jahren vermehrt in der Kritik. Kritiker bemängelten die institutionelle Zersplitterung, die eine koordinierte Förderung erschwerte und die Qualität der Produktionen beeinträchtigte. Zudem wurde die flächendeckende Vergabe von Fördermitteln kritisiert, da sie den Anreiz mindere, Filme zu produzieren, die ihre Produktionskosten einspielen. Mit den Stimmen der ehemaligen Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP wurde nun ein Gesetz am Donnerstagabend in Berlin beschlossen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth bezeichnete dies als wichtigen Erfolg und betonte: „Damit werden die Rahmenbedingungen für das Filmemachen deutlich verbessert und das Filmschaffen gestärkt.“


Das neue Filmförderungsgesetz sieht mehrere Maßnahmen vor, um die Effizienz der Förderung zu steigern:

  • Automatisierte Referenzförderung: Künftig sollen Fördermittel verstärkt automatisch auf Basis früherer Erfolge vergeben werden, anstatt durch Juryentscheidungen. Dies soll die Verfahren unbürokratischer gestalten.

  • Anhebung der Anreizförderung: Zum 1. Februar 2025 wird die Anreizförderung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent erhöht, um Deutschland als Produktionsstandort attraktiver zu machen.

  • Verlängerung bestehender Fonds: Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) und der German Motion Picture Fund werden verlängert, um eine kontinuierliche Unterstützung der Branche zu gewährleisten.


Die Reform wurde in der Filmbranche überwiegend positiv aufgenommen. Starregisseur Volker Schlöndorff sprach von einem „kleinen Wunder“ und äußerte Erleichterung über die Beschlüsse: „Die Branche kann fürs Erste aufatmen. Das macht uns große Hoffnung für die Zukunft.“ Allerdings gab es auch Kritik an bestimmten Aspekten der Reform. So wurden ein geplanter Diversitätsbeirat und Anforderungen an eine nachhaltige Filmförderung auf Druck der FDP gestrichen, was bei SPD und Grünen auf Unverständnis stieß.


Mit der Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes setzt Deutschland ein Zeichen für die Stärkung seiner Filmindustrie. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Attraktivität des Produktionsstandorts zu erhöhen und die Branche zukunftsfähig zu gestalten. Kulturstaatsministerin Claudia Roth kündigte an, sich weiterhin für zusätzliche Schritte wie ein Steueranreizmodell und Investitionsverpflichtungen einzusetzen, um die deutsche Filmwirtschaft nachhaltig zu fördern.

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